Tiere
werden primär zur Fleischgewinnung gehalten. Der Schlachtort wird
dokumentiert. Wildlebende,
bedrohte Tierrassen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Konservierung der Häute
Trocknung
der Häute und alle chemischen Konservierungsmittel sind ausgeschlossen,
sofern dies möglich ist. Als
Konservierungsmethoden sind Kühlen und Salzen zugelassen.
Vorbehandlung
Tenside
und waschaktive Sunstanzen müssen biologisch abbaubar sein
Gerbung
Chromgerbung
ist ausgeschlossen, ebenso die Gerbung mit Gerbstoffen, die einen hohen
Formaldehydgehalt haben. Zugelassen
sind nichtmineralische und vegetabile Gerbverfahren. Eine
Wet white Vorgerbung mit Glutaraldehyd ist erlaubt. Eine
Alt-Sämischgerbung ist mit Nachweis über die Einhaltung des Artenschutzes bei
der Tranherstellung gestattet. Ebenso sind Aluminium, Zirkonium- und
Titangerbung erlaubt.
Färbung
Farbstoffe
müssen AOX- und schwermetallfrei nach ETAD sein, mit Ausnahme von Kupfer- und
Eisen-Komplexfarbstoffen. Farbstoffe
müssen der EU-Verordnung (Richtlinie 2002/61/EG v0om 19. Juli. 2002)
entsprechen. Zusätzlich dürefn weitere aromatische Amine nicht abgespalten
werden. Halogenierte
organische Lösemittel und kurzkettige Chloralkane sind ausgeschlossen.
Fettung
Fettung
mit halogenierten organischen Lösemitteln und kurzkettigen Chloralkanen ist
untersagt. Bei den Fettungsmitteln ist eine möglichst hohe Auszehrung
anzustreben.
Zurichtung / Finish
Finishmethoden
verbessern neben der Optik die Gebrauchseigenschaften des Leders und
unterstützen die Atmungsaktivität. Mechanische
Verfahren wie Millen, Stollen, Glanzstoßen usw. sind erwünscht. Zulässig
ist das Wachsen und pigmentierte Wachsen, sofern die eingesetzten Produkte
den Standrads entsprechen. Zugelassen ist ein leichtes Finishing auf Basis
von PU und Acrylaten. Ausdrücklich
ausgeschlossen sind Beschichtungen, Caseinzurichtungen und
Nitrocellulose_Finishings.
Grenzwerte und Echtheitsanforderungen
Nach
DIN- und ISO-Normen
Es werden besonders hohe Anforderungen
an die Rückstandsfreiheit und Humanverträglichkeit
im fertigen Produkt gestellt.
Lagerung und Transport
Lagerfläche
und -raum nicht kontaminiert durch Biozide Einsatz
von Bioziden nur gem. EG-BioVO 2092/91