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IVN Leder - Richtlinien in Kurzform

IVN Richtlinien in Kurzform
Rohhäute
 
Tiere werden primär zur Fleischgewinnung gehalten. Der Schlachtort wird dokumentiert.
Wildlebende, bedrohte Tierrassen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
 
Konservierung der Häute
 
Trocknung der Häute und alle chemischen Konservierungsmittel sind ausgeschlossen, sofern dies möglich ist.
Als Konservierungsmethoden sind Kühlen und Salzen zugelassen.
 
Vorbehandlung
 
Tenside und waschaktive Sunstanzen müssen biologisch abbaubar sein
 
Gerbung
 
Chromgerbung ist ausgeschlossen, ebenso die Gerbung mit Gerbstoffen, die einen hohen Formaldehydgehalt haben.
Zugelassen sind nichtmineralische und vegetabile Gerbverfahren.
Eine Wet white Vorgerbung mit Glutaraldehyd ist erlaubt.
Eine Alt-Sämischgerbung ist mit Nachweis über die Einhaltung des Artenschutzes bei der Tranherstellung gestattet. Ebenso sind Aluminium, Zirkonium- und Titangerbung erlaubt.
 
Färbung
 
Farbstoffe müssen AOX- und schwermetallfrei nach ETAD sein, mit Ausnahme von Kupfer- und Eisen-Komplexfarbstoffen.
Farbstoffe müssen der EU-Verordnung (Richtlinie 2002/61/EG v0om 19. Juli. 2002) entsprechen. Zusätzlich dürefn weitere aromatische Amine nicht abgespalten werden.
Halogenierte organische Lösemittel und kurzkettige Chloralkane sind ausgeschlossen.
 
Fettung
 
Fettung mit halogenierten organischen Lösemitteln und kurzkettigen Chloralkanen ist untersagt. Bei den Fettungsmitteln ist eine möglichst hohe Auszehrung anzustreben.
 
Zurichtung / Finish
 
Finishmethoden verbessern neben der Optik die Gebrauchseigenschaften des Leders und unterstützen die Atmungsaktivität.
Mechanische Verfahren wie Millen, Stollen, Glanzstoßen usw. sind erwünscht.
Zulässig ist das Wachsen und pigmentierte Wachsen, sofern die eingesetzten Produkte den Standrads entsprechen. Zugelassen ist ein leichtes Finishing auf Basis von PU und Acrylaten.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind Beschichtungen, Caseinzurichtungen und Nitrocellulose_Finishings.
 
Grenzwerte und Echtheitsanforderungen
 
Nach DIN- und ISO-Normen

Es werden besonders hohe Anforderungen an die Rückstandsfreiheit und
Humanverträglichkeit im fertigen Produkt gestellt.

 
Lagerung und Transport
 
Lagerfläche und -raum nicht kontaminiert durch Biozide
Einsatz von Bioziden nur gem. EG-BioVO 2092/91