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| FINANZIERUNG: AUFNAHMEGEBÜHR, BEITRÄGE, UMLAGEN |
Gültig ab 06/2007
- Aufnahmegebühr
Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 25% ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages.
- Zahlung der Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich zahlbar. Zahlungstermin ist der 01.03. eines Kalenderjahres. Bei Beitritt innerhalb eines Jahres wird der Beitrag anteilig nach Monaten der tatsächlichen Mitgliedschaft berechnet.
- Beitragshöhe
Die Höhe richtet sich für alle Mitgliedsunternehmen einheitlich nach der Höhe des Naturtextil* - Jahresumsatzes in Euro.
Der für die Beitragsbemessung relevante Umsatz ist der im jeweils im letzten vollständigen Wirtschaftsjahr effektiv erzielte Netto-VK-Umsatz (d.h. abzüglich der Retouren und ohne Mehrwertsteuer) mit allen Waren aus Naturtextilien, oder Zutaten zu Naturtextilien. Dazu gehören auch Accessoires wie Schals, Tücher, Mützen und Heimtextilien, aber auch Knöpfe u.ä..
Die Festsetzung des Beitrages erfolgt durch Selbsteinstufung. Der Verband ist berechtigt, in Zweifelsfällen Nachweise einzusehen (Steuerbescheide, Bilanzen o. ä.).
* Die Definition für Naturtextilien gemäß dieser Beitragsornung siehe am Ende des Dokumentes.
Die Beiträge betragen für Unternehmen jeder Art umsatzabhängig:
| von |
bis |
Beitrag |
| 0,00 € |
249.999,00 € |
300,00 € |
| 250.000,00 € |
999.999,00 € |
900,00 € |
| 1.000.000,00 € |
2.999.999,00 € |
2.250,00 € |
| 3.000.000,00 € |
6.499.999,00 € |
5.000,00 € |
| 6.500.000,00 € |
11.999.999,00 € |
7.500,00 € |
| 12.000.000,00 € |
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15.000,00 € |
Fördermitglieder (nur natürliche Personen) 75,00 €
- Projektfinanzierung durch Umlagen
Für größere Einzelprojekte, die den Aufwand des normalen Geschäftsbetriebes einmalig belasten
und dadurch die jährlichen Erträge dieses Beitragssystems überschreiten würden, kann der Vorstand die Mitglieder per Rundschreiben oder auf der jährlichen Mitgliederversammlung um Genehmigung einer projektbezogenen Umlage bitten. Die einfache Mehrheit ist für eine Genehmigung ausreichend.
- Lizenzgebühren
Im Rahmen des Lizenzvertrages zur Nutzung der IVN-Qualitätszeichen (vgl. Nr 6.3 der Satzung)
zahlen Nichtmitglieder eine Lizenzgebühr von zurzeit 1,0% des Umsatzes mit den gelabelten Produkten.
Die Nutzung der IVN-Qualitätszeichen durch ordentliche Mitglieder (sofern diese auch Lizenznehmer sind) ist zurzeit im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Unternehmen, die sich von einem Lizenznehmer sog. „Private Label“ produzieren lassen, ohne selbst Lizenznehmer oder Verbandsmitglied zu sein, sind verpflichtet eine Lizenzgebühr von zurzeit 2,0% des mit diesen Produkten beim Lizenznehmer getätigten Umsatzes über den lizenzierten Lieferanten an den Verband abzuführen. Das „Private Label“ muss entweder den Firmennamen (Made by…) oder die Betriebszertifikatnummer (Lizenznummer) zur Kennzeichnung des Lizenznehmers am Produkt führen.
- Gültigkeit und Übergangsfristen
Diese Beitragsordnung tritt mit Genehmigung in Kraft und ersetzt alle vorangegangenen. Sie ist bis auf weiteres gültig.
Für Neumitglieder gilt diese Beitragsordnung sofort.
Für alle bestehenden Verbandsmitglieder (Stichtag ist der Tag der Genehmigung) tritt diese Beitragsordnung zum 01.01.2009 in Kraft.
Definition von „Naturtextilien“ für die Bewertung des Naturtextilumsatzes
Naturtextilien sind Kleidungsstücke und textile Gebrauchsgegenständetextile Produkte, die nach besonderen Kriterien aus Naturfasern* hergestellt werden. Die Naturfasern sollten entweder unbehandelt sein oder sich im Falle einer chemischen Ausrüstung oder Veredelung an den Kriterien der untersten Stufe der IVN-Richtlinien NATURTEXTIL IVN zertifiziert/GOTS orientieren. Auf jeden Fall muss damit die Durchlässigkeit der Faser gewahrt bleiben und die Ausrüstung darf keine Barriere beim Hautkontakt aufweisen (Klima- und Feuchtigkeitsausgleich).
Darüber hinaus gelten im Sinne dieser Beitragsordnung grundsätzlich alle Produkte als Naturtextilien, die vom Mitgliedsunternehmen als solcheunter dieser Bezeichnung beworben und vertrieben werden.
*Naturfasern sind Fasern pflanzlicher oder tierischer Herkunft. Fasern natürlichen Ursprungs, die erst durch eine chemische Aufbereitung spinnbar werden, wie Viskose oder Modal, werden nicht als Naturfasern angesehen. |
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